Allgemeine Geschäftsbedingungen der
LATTAL Enterprise Gesellschaft für Unternehmensberatung GmbH
Felix Maria Arnet – Experte für persönliches Wachstum
LATTAL Enterprise Gesellschaft für
Unternehmensberatung GmbH
– Stadtvilla Oranien –
Rheinstraße 60 | 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 97144982
- Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
- Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
- Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
- Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
- Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt[1].
Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt[2].
Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
- Im Falle einer mängelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
- Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen und bekannt gewordenen Daten werden nur zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.
- Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, sollen schriftlich vereinbart werden.
- Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort ist an unserem Geschäftssitz[3].
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[1] § 8 Absatz 2 Partnerschaftsgesetz
[2] Die Beschränkung der Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung ist unter der Voraussetzung zulässig, dass die Deckungssumme die typischerweise zu erwartenden Risiken abdeckt. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Klausel nichtig.
[3] Eine Regelung darüber, wie eventuell nachträglich vereinbarte zusätzliche Leistungen zu vergüten sind, ist in den vorstehenden AGB nicht enthalten. Das ist aus der Sicht der Auftragnehmer nicht notwendig. Sie sind nach § 316 BGB berechtigt, eine nicht vertraglich geregelte Vergütung einseitig festzulegen.